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Erneuerung der Heizung

Gebäudeenergiegesetz

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird ab 2024 schrittweise die Nutzung von mindestens 65% Erneuerbaren Energien für alle neuen Heizungen verpflichtend. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Anforderungen zu erfüllen:


Darüber hinaus sind weitere Technologien und Kombinationen möglich. Es ist ein rechnerischer Nachweis über den Anteil Erneuerbarer Energien zu erbringen.

Vorbereitung und Planung

Vor Austausch der alten Heizung sollte eine gründliche Untersuchung des Bestands erfolgen. Besonders wichtig sind die örtlichen Begebenheiten und Möglichkeiten sowie Wärmebedarf und Heizlast des Gebäudes. Auf dieser Basis kann eine effiziente Anlage geplant und optimal an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.